Mietbedingungen

Was für jede Buchung gilt.

Damit auf beiden Seiten klar ist, worauf man sich verlässt.

1. Vertragspartner

Vermieterin ist Simone Thater, Eventvermietung Thater, 87494 Rückholz (nachfolgend „Vermieterin“). Mieter ist die Person oder Organisation, die das Mietgerät bestellt (nachfolgend „Mieter“).

2. Angebot und Buchung

Die Darstellung der Geräte auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Auf Ihre Anfrage hin senden wir Ihnen ein Angebot mit festem Preis für Ihren Termin. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Buchung schriftlich, per E-Mail oder per Textnachricht bestätigen.

3. Reservierung und Anzahlung

Ein Termin ist verbindlich reserviert, sobald eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises bei uns eingegangen ist. Der Restbetrag ist bei Abholung beziehungsweise Lieferung fällig.

4. Preise

Alle genannten Preise sind Endpreise pro Miettag. Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht ausgewiesen.

5. Mietzeit

Die Mietzeit beträgt 24 Stunden. Abholung ist um 9:00 Uhr, Rückgabe am Folgetag um 9:00 Uhr. Abweichende Zeiten vereinbaren wir gern vorab. Wird ein Gerät ohne Absprache später zurückgegeben, berechnen wir einen weiteren Miettag.

6. Lieferung und Abholung

Standardmäßig holt der Mieter die Geräte selbst ab und bringt sie selbst zurück. Auf Wunsch liefern wir gegen 0,50 € je Kilometer, gerechnet ab unserem Standort für Hin- und Rückweg. Der Mieter sorgt dafür, dass die Anfahrt möglich ist und eine geeignete Stellfläche bereitsteht.

7. Aufbau und Betrieb

  • Der Untergrund muss eben, trocken und frei von spitzen Gegenständen sein.
  • Ein Stromanschluss mit 230 V muss in Reichweite vorhanden sein.
  • Der Mieter erhält vor Übergabe eine Einweisung und betreibt die Geräte danach.
  • Die Geräte dürfen nicht an Dritte weitervermietet oder überlassen werden.

Besonderes für Hüpfburgen

  • Unsere Hüpfburgen sind nach EN 14960 zugelassen.
  • Während der gesamten Nutzung muss eine volljährige Person die Aufsicht führen. Die Aufsichtspflicht liegt beim Mieter.
  • Die Hüpfburg ist bei Wind ab Windstärke 5 (etwa 38 km/h), bei Gewitter und bei starkem Regen zu räumen und abzuschalten.
  • Keine Schuhe, Brillen, Schmuck, spitzen Gegenstände, Speisen oder Getränke auf der Sprungfläche. Nicht rauchen, kein offenes Feuer in der Nähe.
  • Das Gebläse darf während der Nutzung nicht abgedeckt oder abgeschaltet werden.

8. Zustand und Rückgabe

Die Geräte werden gereinigt und funktionsfähig übergeben. Der Mieter prüft sie bei Übernahme und meldet erkennbare Mängel sofort. Die Rückgabe erfolgt in gereinigtem Zustand. Ist eine Reinigung nötig, berechnen wir den tatsächlichen Aufwand.

9. Haftung des Mieters

Ab Übergabe bis zur Rückgabe trägt der Mieter die Verantwortung für die Geräte. Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Für Schäden, die Dritten durch den Betrieb entstehen, haftet der Mieter.

10. Haftung der Vermieterin

Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11. Absage durch den Mieter

Hüpfburgen: Schlechtwetter-Regelung

Nur für Hüpfburgen und nur bei nachweislich schlechtem Wetter gilt: Sie können bis 24 Stunden vor der vereinbarten Abholung kostenfrei absagen und erhalten die Anzahlung vollständig zurück. Als Nachweis genügt die öffentliche Vorhersage eines anerkannten Wetterdienstes für den Veranstaltungsort und den Miettag, die anhaltenden Regen, Gewitter oder Wind ab Windstärke 5 ankündigt.

Sagen Sie eine Hüpfburg aus anderen Gründen oder später als 24 Stunden vor der Abholung ab, behalten wir die Anzahlung ein.

Alle übrigen Geräte

Für alle anderen Geräte gibt es keine kostenfreie Absage. Bei einer Absage behalten wir die bereits geleistete Anzahlung ein. Wurde noch keine Anzahlung geleistet, werden 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig.

12. Absage durch die Vermieterin

Können wir ein Gerät aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht bereitstellen, erstatten wir bereits gezahlte Beträge vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt.

Stand: Juli 2026